Evangelische Kirchengemeinde Kassel-Jungfernkopf

Kirchenaustritt

 

KIRCHENAUSTRITT

 

Wir finden es schade, wenn Sie aus unserer Kirchengemeinde austreten möchten. 

Wir respektieren diese Entscheidung - denn es kommt darauf an, was für Sie gut und richtig ist.

 

Wir fragen uns: Hätten wir etwas tun können? Besser machen?

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und füllen den Fragebogen unten aus.

 

Wie können Sie austreten?

In Hessen muss der Austritt persönlich bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Bürger- oder Standesamt) oder bei einem Notar erklärt werden.

 

Was müssen Sie mitbringen?

Sie benötigen für die Austrittserklärung einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit einer Meldebestätigung.

 

Kosten:

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt z. Z. 30 €.

 

Wie geht es weiter?

Nach dem Kirchenaustritt informiert die Meldebehörde automatisch das zuständige Finanzamt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ändert.

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde.

 

Sie sind jederzeit wieder herzlich willkommen, falls Ihre Gründe für den Kirchenaustritt hinfällig geworden sind.

 

Die Evangelischen Kirchengemeinde wünscht Ihnen alles Liebe für die Zukunft.

 

Im Namen des Mitarbeiterteams

 

Ihre und Eure Sylvia Ehrhoff-Bering

 

 

Fragebogen

 

Bitte beachten:

  • Das Ausfüllen dieses Fragebogens ist freiwillig.
  • Selbstverständlich behandeln wie Ihre Angaben vertraulich und nach den Datenschutzrichtlinien.
  • Ihre Angaben dienen unserem Qualitätsmanagement. Wir möchten uns mit Ihrer Hilfe verbessern.

Vielen Dank! 

 

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Fragebogen Austritte.pdf
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