Evangelische Kirchengemeinde Kassel-Jungfernkopf
Kirchenaustritt
KIRCHENAUSTRITT
Wir finden es schade, wenn Sie aus unserer Kirchengemeinde austreten möchten.
Wir respektieren diese Entscheidung - denn es kommt darauf an, was für Sie gut und richtig ist.
Wir fragen uns: Hätten wir etwas tun können? Besser machen?
Bitte nehmen Sie sich die Zeit und füllen den Fragebogen unten aus.
Wie können Sie austreten?
In Hessen muss der Austritt persönlich bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Bürger- oder Standesamt) oder bei einem Notar erklärt werden.
Was müssen Sie mitbringen?
Kosten:
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt z. Z. 30 €.
Wie geht es weiter?
Nach dem Kirchenaustritt informiert die Meldebehörde automatisch das zuständige Finanzamt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ändert.
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde.
Sie sind jederzeit wieder herzlich willkommen, falls Ihre Gründe für den Kirchenaustritt hinfällig geworden sind.
Die Evangelischen Kirchengemeinde wünscht Ihnen alles Liebe für die Zukunft.
Im Namen des Mitarbeiterteams
Ihre und Eure Sylvia Ehrhoff-Bering
Fragebogen
Bitte beachten:
Vielen Dank!